Die Mediation (lat. „Vermittlung”) ist ein strukturiertes und geordnetes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Es unterscheidet sich von Schieds- und Gerichtsverfahren wesentlich dadurch, dass der Mediator, der die Verhandlung leitet, keine Entscheidungen trifft. Vielmehr hilft er den Beteiligten, eine für ihr Problem und ihre Situation sinnvolle und für alle gangbare Lösung zu erarbeiten.
Es gelten die folgenden Grundsätze, ohne deren Beachtung eine Mediation nicht gelingen kann:
- Freiwilligkeit
- Vertraulichkeit
- Informiertheit (auch über das Gesetz)
- Ergebnisoffenheit
- Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer
- Einbeziehung aller Konfliktparteien
- Fall- und problemspezifische Betrachtung
- Mediator als externer Dritter
- Überparteilichkeit des Mediators
Das Verfahren ist in 6 Phasen gegliedert:
1. Vorbereitung und Mediationsvertrag
Vorstellung des Verfahrens, Konfliktanalyse, Klärung organisatorischer und verfahrensrelevanter Fragen als Grundlage für ein kooperatives Miteinander aller Beteiligten.
2. Informations- und Themensammlung
Bestandsaufnahme und Informationsausgleich mit dem Ziel, Transparenz, Respekt und Akzeptanz zu schaffen. Auflistung, Strukturierung und Gewichtung relevanter Themen. Umformulierung von Positionen in Themen.
3. Interessenklärung
Erkennen und Formulieren von Interessen und Bedürfnissen, die hinter den Positionen stehen, unterstützt durch den Mediator. Ziel ist das Anerkennen und Nachvollziehen der Beweggründe für die bisherige Haltung und Position des anderen.
4. Kreative Ideensuche/Optionen bilden
Erweiterung des (Ver-) Handlungsspielraums durch Sammlung von Ideen, Möglichkeiten und Optionen auf Grundlage der Interessen und Bedürfnisse der einzelnen Konfliktparteien.
5. Bewertung und Auswahl von Optionen
Neue Argumente und Einsichten finden durch Perspektivenwechsel. Interessenvermittlung und Interessenausgleich. Entwickeln von Lösungen und Regelungen, die bei allen Konfliktparteien Akzeptanz finden.
6. Vereinbarung und Umsetzung
Aushandeln vorläufiger Lösungen, die in einem Nachfolgetreffen überprüft werden. Einigen auf ein Ergebnis. Dokumentation des Ergebnisses in schriftlichem Vertragstext.