Grundsätzlich muss bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einer der beiden Eheleute einen Scheidungsantrag stellen. Es reicht aus, wenn der andere dem lediglich zustimmt. So können die Kosten für einen zweiten Anwalt und mit der Online-Scheidung zudem noch Zeit gespart werden.
Der Ablauf der Online-Scheidung erfolgt in 7 Schritten:
- Ausfüllen und Übermitteln des Scheidungsformulars per Internet, Telefax oder Post an mich.
- Schriftliche Bestätigung der Übernahme des Mandats durch mich und gegebenenfalls Anfordern ergänzender Informationen.
- Übersenden der weiteren Unterlagen in Papierform an mich per Post. Benötigt werden:
- Unterzeichnete Vollmacht im Original
- Original oder beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde
- Originale oder beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Abschrift des Ehevertrags (sofern ein solcher geschlossen wurde)
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich 3-fach (sofern dieser durchgeführt werden soll)
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen (sofern Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll)
- Fertigung des Scheidungsantrags durch mich und Einreichen beim zuständigen Familiengericht.
- Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten durch das Gericht nach Eingang des zuvor angeforderten Gerichtskostenvorschusses.
- Einholen der notwendigen Auskünfte bei den jeweiligen Rententrägern durch das Gericht (sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll).
- Scheidungstermin in meiner Begleitung.