Rechtsgebiete

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich seit Jahren spezialisiert auf dieses Gebiet. Das gleiche gilt  für die Bereiche Erbrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Daneben bearbeite ich im anwaltlichen Bereich schwerpunktmäßig Fälle im Verkehrs- und Reiserecht. Aber auch bei Problemen auf anderen Rechtsgebieten biete ich Ihnen meinen juristischen Beistand an.

Meine Mandanten berate und vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich bundesweit.

Für die anwaltliche Tätigkeit werden Gebühren nach dem Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz berechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren. Erschließt sich meine Tätigkeit in einer Erstberatung, fallen hierfür, sofern nichts anderes vereinbart ist, Kosten von maximal 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer an.